1. |
Name
Der EAK führt den Namen "Evangelischer Arbeitskreis der CDU/CSU" oder
die Kurzbezeichnung "EAK der CDU/CSU".
Der EAK ist eine Sonderorganisation.
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2. |
Mitgliedschaft
Mitglieder sind die evangelischen Mitglieder der CDU und der CSU; darüber hinaus jeder, der sich mit den Zielen und Grundsätzen des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU identifiziert. Ämter im Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU auf allen Organisationsstufen kann nur bekleiden, wer Mitglied der CDU oder der CSU und
evangelisch ist.
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3. |
Aufbau
Der EAK soll in seinen Organisationsstufen denen der CDU, in Bayern denen der CSU entsprechen.
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4. |
Organe des EAK auf Bundesebene |
4.1 |
Der Bundesarbeitskreis besteht aus:
a) den Mitgliedern des EAK-Bundesvorstandes,
b) den Vertretern der EAK-Landesarbeitskreise, die jeweils einen Delegierten und auf je angefangene 5.000 evangelische Mitglieder des entsprechenden CDU-Landesverbandes oder der CSU je einen weiteren Delegierten wählen. (siehe Anm.)
c) den evangelischen Mitgliedern der Präsidien der CDU und der CSU,
d) den der CDU/CSU angehörenden Präsidenten oder Vizepräsidenten des Bundestages, dem Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Bundesministern der CDU/CSU, dem Bundesgeschäftsführer der CDU und dem Landesgeschäftsführer der CSU, soweit diese evangelisch sind.
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4.2 |
Der Bundesvorstand
Der Vorstand des EAK auf Bundesebene besteht aus
a) dem Ehrenvorsitzenden,
b) dem Vorsitzenden,
c) 5 Stellvertretern,
d) 16 Beisitzern sowie
e) dem Bundesgeschäftsführer des EAK.
Der Landesgeschäftsführer des Evangelischen Arbeitskreises der CSU nimmt an den Sitzungen des Bundesvorstandes ständig beratend teil.
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4.3 |
Alle Vorstandsmitglieder - ausgenommen der Bundesgeschäftsführer des EAK - werden vom Bundesarbeitskreis mindestens in jedem 2. Kalenderjahr geheim gewählt; Wiederwahl ist zulässig.
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4.4 |
Der Vorstand hat den Bundesarbeitskreis nach Bedarf einzuberufen; der Bundesarbeitskreis ist einzuberufen, wenn mindestens 15 Mitglieder dies schriftlich beantragen.
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5. |
Bundestagung
Der EAK der CDU/CSU soll in jedem Kalenderjahr eine Arbeitstagung veranstalten.
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6. |
Die Evangelischen Arbeitskreise auf Landes-, Bezirks- und Kreisverbandsebene können sich eigene Arbeitsordnungen geben, die dieser Arbeitsordnung nicht widersprechen dürfen.
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Anmerkung zu Ziffer 4.1 b)
Die Landesarbeitskreise des EAK in Baden-Württemberg regeln miteinander, in welcher Weise die sich aus der Zahl der evangelischen CDU-Mitglieder in Baden-Württemberg ergebenden Delegierten diesen EAK-Landesarbeitskreisen zugeordnet werden sollen. |