Satzung
1. | Name Der EAK führt den Namen "Evangelischer Arbeitskreis der CDU/CSU" oder die Kurzbezeichnung "EAK der CDU/CSU". Der EAK ist eine Sonderorganisation. |
2. | Mitgliedschaft Mitglieder sind die evangelischen Mitglieder der CDU und der CSU; darüber hinaus jeder, der sich mit den Zielen und Grundsätzen des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU identifiziert. Ämter im Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU auf allen Organisationsstufen kann nur bekleiden, wer Mitglied der CDU oder der CSU und evangelisch ist. |
3. | Aufbau Der EAK soll in seinen Organisationsstufen denen der CDU, in Bayern denen der CSU entsprechen. |
4. | Organe des EAK auf Bundesebene |
4.1 | Der Bundesarbeitskreis besteht aus: a) den Mitgliedern des EAK-Bundesvorstandes, b) den Vertretern der EAK-Landesarbeitskreise, die jeweils einen Delegierten und auf je angefangene 5.000 evangelische Mitglieder des entsprechenden CDU-Landesverbandes oder der CSU je einen weiteren Delegierten wählen. (siehe Anm.) c) den evangelischen Mitgliedern der Präsidien der CDU und der CSU, d) den der CDU/CSU angehörenden Präsidenten oder Vizepräsidenten des Bundestages, dem Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Bundesministern der CDU/CSU, dem Bundesgeschäftsführer der CDU und dem Landesgeschäftsführer der CSU, soweit diese evangelisch sind. |
4.2 | Der Bundesvorstand Der Vorstand des EAK auf Bundesebene besteht aus a) dem Ehrenvorsitzenden, b) dem Vorsitzenden, c) 5 Stellvertretern, d) 16 Beisitzern sowie e) dem Bundesgeschäftsführer des EAK. Der Landesgeschäftsführer des Evangelischen Arbeitskreises der CSU nimmt an den Sitzungen des Bundesvorstandes ständig beratend teil. |
4.3 | Alle Vorstandsmitglieder - ausgenommen der Bundesgeschäftsführer des EAK - werden vom Bundesarbeitskreis mindestens in jedem 2. Kalenderjahr geheim gewählt; Wiederwahl ist zulässig. |
4.4 | Der Vorstand hat den Bundesarbeitskreis nach Bedarf einzuberufen; der Bundesarbeitskreis ist einzuberufen, wenn mindestens 15 Mitglieder dies schriftlich beantragen. |
5. | Bundestagung Der EAK der CDU/CSU soll in jedem Kalenderjahr eine Arbeitstagung veranstalten. |
6. | Die Evangelischen Arbeitskreise auf Landes-, Bezirks- und Kreisverbandsebene können sich eigene Arbeitsordnungen geben, die dieser Arbeitsordnung nicht widersprechen dürfen. |
Anmerkung zu Ziffer 4.1 b) Die Landesarbeitskreise des EAK in Baden-Württemberg regeln miteinander, in welcher Weise die sich aus der Zahl der evangelischen CDU-Mitglieder in Baden-Württemberg ergebenden Delegierten diesen EAK-Landesarbeitskreisen zugeordnet werden sollen. |