Das Asylrecht darf weder gefährdet noch missbraucht werden
„Für den EAK stellt das Asylrecht des Grundgesetzes ein hohes Gut dar, das nachhaltig zu schützen ist. Das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sehr großzügig konzipiert worden, und das ist auch gut und richtig. Deutschland nimmt gegenwärtig fast 40 Prozent aller Flüchtlinge in Europa auf. Das liegt unter anderem daran, dass alle Asylbewerber bei uns menschlich untergebracht werden und ein rechtsstaatliches Asylverfahren garantiert bekommen. Der EAK setzt sich für eine Beschleunigung der Verfahren ein, damit auf der einen Seite schneller klar wird, ob einem Asylantrag stattgegeben werden kann. Auf der anderen Seite müssen abgelehnte Asylbewerber aber auch rasch zurückgeführt werden können, damit das Asylrecht in Deutschland in der Bevölkerung weiterhin eine hohe Akzeptanz behält.
Der EAK hält eine Überprüfung der europaweiten Regelungen und die Durchsetzung gleich hoher menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards für alle Asylbewerber in ganz Europa für nötig. Auch in den Härtefallkommissionen muss noch intensiver darauf geachtet werden, dass neben der Durchsetzung klarer rechtsstaatlicher Prinzipien die Billigkeitserwägungen nicht außer Acht gelassen werden und der bedrohte Mensch selbst stets im Mittelpunkt der Betrachtungen bleibt, z.B. wenn Familien eine unzumutbare Trennung droht oder - aufgrund eines Religionswechsels - Tod oder Verfolgung in den Herkunftsländern.Beim sog. Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein staatliches Recht, sondern um die Duldung von Einzel- und Härtefällen, die, wie es der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Altbischof Wolfgang Huber, treffend beschrieben hat, ‚ein Appell an die Verantwortlichen‘ ist, ‚durch Verbesserungen im Asylverfahren die Gewährung von Kirchenasyl unberechtigt und überflüssig zugleich zu machen‘. Daher kann das Kirchenasyl nur in Einzelfällen begründet erscheinen und muss als Mahnung verstanden werden, dass auch der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat nicht fehlerfrei ist.
Kirchenasyl darf sich nicht grundsätzlich über staatliche Entscheidungen und rechtskräftige Gerichtsurteile hinwegsetzen. Es ist auch kein Mittel zur Verwirklichung politischer Forderungen. Die Duldung von begründeten Einzelfällen von Kirchenasyl neben dem Rechtssystem drückt ein großes Vertrauen des Staates gegenüber den Kirchen in unserem Land aus, das weder angetastet noch missbraucht werden darf.“