In seiner jüngsten Sitzung befaßte sich der EAK-.Kreisvorstand Main-Kinzig mit dem heftig diskutierten Entwurf für ein Kinderförderungsgesetz des Landes Hessen. Es ist dem EAK dabei völlig unverständlich, wieso gerade aus kirchlichen Kreisen so stark opponiert wird, da der Gesetzentwurf über eine lange Vorlaufzeit mit den Kirchen als freie Träger von Kindergärten entwickelt wurde.
Geradezu erschütternd war es festzustellen, dass viele kritische Eingaben gemacht wurden, die eindeutig belegen, dass der Entwurf des Gesetzestextes nicht gelesen wurde, sondern sich auf dubiose Hinweise stützten, zumal das Gesetz neben der deutlichen Anhebung der Fördermittel (1992: E 74,5, 2014 E 424,5) für die Einrichtungen insgesamt mehr Klarheit und Sicherheit schafft. So werden die Ausfallzeiten für Abwesenheiten klar geregelt. Keineswegs werden Arbeitszeiten verlängert, sondern ein Betreuungsmittelwert von 50 Stunden eingeführt. Die jetzt vorgehene Novellierung regt zudem an, auf fachfremdes Personal - was nur ausnahmsweise und zeitlich begrenzt geplant war - zu verzichten. Für Tagespflegepersonen sollen indes bisher erworbene Erfahrungen berücksichtigt werden. Der erste Entwurf sah in Ausnahme-
fällen eine Erhöhung der Gruppengröße auf maximal 25 vor, sie ist jetzt auf 12 für Krippengruppen reduziert worden. Auch künftig können Kinder mit Behinderungen in kleineren Gruppen betreut werden, Kinder mit Migrationshintergrund oder aus einkommensschwachen Familien werden besonders unterstützt.
Fazit: Lohnt es sich, gegenüber diesen Klarstellungen und Verbesserungen in der Öffentlichkeit so zu polemisieren, fragt sich der EAK-Kreisvorstand.