„Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner verantwortungsbewussten und differenzierten Entscheidung nicht nur mehr Rechtssicherheit geschaffen, sondern vor allem die Notwendigkeit betont, die Menschenwürde von der Befruchtung der Eizelle an umfassend zu schützen“, würdigte der Landesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU in Hessen, Axel Wintermeyer, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober.
In seiner Entscheidung hatte der Gerichtshof klargestellt, dass die Verwendung menschlicher Stammzellen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken nicht patentiert werden dürfe. Eine Verwendung zu therapeutischen und diagnostischen Zwecken sei dagegen zulässig.
Eine besondere Bedeutung des Urteils für den EAK sieht Wintermeyer in der Betonung eines umfassenden Schutzes der Menschenwürde: „Der Gerichtshof argumentiert, dass der Unionsgesetzgeber jede Patentierung ausschließen wollte, die die Menschenwürde beeinträchtigen könnte, und daher der Begriff des Embryos weit ausgelegt werden müsse, so dass er jede ‘menschliche Eizelle vom Stadium der Befruchtung an‘ umfasse. Damit stellt der Gerichtshof implizit klar, dass der Schutz der Menschenwürde bereits mit der Befruchtung der Eizelle einsetzen muss“.
Dieser Feststellung stehe auch nicht entgegen, dass der Gerichtshof die Reichweite seiner Ausführungen auf die EU-Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen beschränkt hatte. „Das Gericht begründet die weite Auslegung des Begriffs Embryo mit dem Schutz der Menschenwürde und nicht umgekehrt. Damit ändert eine engere Definition des Embryos in anderem Kontext nichts am Zeitpunkt, zu dem der Schutz der Menschenwürde einsetzt“, analysierte der Vorsitzende des EAK-Hessen.
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Anerkennung der unbedingten und vorbehaltslosen Würde, die jeglichem menschlichen Leben als Schöpfung Gottes zusteht“, lobte Wintermeyer abschließend.